Aktuelles Verpackungsgesetz diskutiert
Aktuelles Verpackungsgesetz diskutiertAbfallwirtschaft bei Kommunen gut aufgehoben -
Abfallpolitischer Sprecher war zu Gast auf der Deponie Linkenbach
Kreis Neuwied – Beeindruckt, wie professionell Kommunen die Herausforderungen der Abfallwirtwirtschaft angehen, zeigte sich bei einem Meinungsaustausch im Außerschulischen Lernort der kommunalen Abfallentsorgungsanlage auf der Deponie Linkenbach der Bundestagsabgeordnete und Politikwissenschaftler Dr. Thomas Gebhart. Er war als abfallpolitischer Sprecher und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit im Deutschen Bundestag auf Initiative des heimischen CDU-Bundestagsabgeordneten Erwin Rüddel angereist. Intension des Gespräches war, das Verständnis für die wichtige Rolle der Kommunen im neuen Verpackungsgesetz zu stärken.
Im Gespräch mit Achim Hallerbach, dem 1.Kreisbeigeordneten und Dezernenten für Abfallwirtschaft, Ludgera Decking als Vorständin der Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG) und Manfred Becker, Geschäftsführer der MVA Bonn, der wie auch Hallerbach, als Geschäftsführer den Zweckverband Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) vertritt sowie Gebharts Bundestagskollegen Erwin Rüddel, ging es insbesondere um die Hintergründe und Auswirkungen der Kommunalisierung der Abfallwirtschaft sowie die Wertstoffsammlung in den Kommunen.
Dazu merkten die regionalen Vertreter an, dass es bei der Abfallentsorgung um einen beachtlichen regionalen Wirtschaftsfaktor und sehr viel Gebührengelder des Bürgers geht. Das müsse auch im Gesetzgebungsprozess zu einem neuen Verpackungsgesetz berücksichtigt werden. „Abfallwirtschaft ist ein wichtiger Bereich, wo noch kommunal gestaltet werden kann. Denn die Qualität vor Ort bestimmt letztlich auch die Ökologie und den regionalen Umweltschutz“, betonte der 1.Kreisbeigeordnete Achim Hallerbach. So sei es logisch gewesen, dass die Region beim Thema Entsorgung, auch über Ländergrenzen hinweg im Entsorgungszweckverband näher zusammengerückt ist. Dies mit dem Ziel, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken, die Entsorgungssicherheit gegenseitig zu gewährleisten und die Gebührenkalkulation nicht von Gewinnmaximierung und -abschöpfung leiten zu lassen. Die Zusammenarbeit von insgesamt vier Kommunen verlaufe hervorragend, transparent und auf Augenhöhe. Der Staatsvertrag zwischen den Bundesländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bildet die Grundlage für die Zusammenarbeit.
Die private Entsorgungswirtschaft habe an vielen Stellen zu Problemen und Unzufriedenheit bei Bürgern und Verwaltung geführt. Die sich stetig weiterentwickelnde Konzentration der privaten Entsorgungswirtschaft mache den Kommunen große Sorgen. Der mittelständische Entsorger ist „entsorgt“, dafür gebe es nur noch zwei Großentsorger, die den Markt und den Preis bestimmen. Dies belegen auch die Ausschreibungsergebnisse in den Nachbarkreisen. Zumeist nur noch ein Entsorger und steigende Entsorgungskosten – dies sei Marktmacht. „Die Kommunalisierung gewährleistet Entsorgungssicherheit, die pünktliche Abholung des Mülls und dass die Gebühren für den Bürger im Griff bleiben“, hieß es seitens der REK-Geschäftsführer Becker und Hallerbach.
Am Beispiel der Verpackungsentsorgung wurde dargelegt, dass das heutige System nicht vollständig marktwirtschaftlich gesteuert werden kann. Dabei wiesen die lokalen Vertreter darauf hin, dass es zwischen den Herstellern, den Dualen Systemen und den Systembetreibern wirtschaftliche Beziehungen gibt. Ludgera Decking: „Zwischen Systembetreibern und Kommunen gibt es hingegen keine marktwirtschaftlich begründete Beziehung. Das stellt Kommunen vor erhebliche Hürden, um ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.“ Die Verbindung Systembetreiber und private Entsorgungsunternehmen schade auch den Verbrauchern, die keine Kundenmacht realisieren können.
„Kundenzufriedenheit hat für Kommunen oberste Priorität. Das hat seinen Grund vor allem darin, dass die Kunden zugleich auch indirekt bzw. teils direkt kommunalpolitischen Einfluss nehmen können, der bei den kommunalen Unternehmen nicht unerheblich ist“, unterstrich Ludgera Decking. Hier liege der Vorteil darin, dass die Verbraucher einen zentralen Ansprechpartner haben, dessen Interesse eine hohe Kundenzufriedenheit ist: „Die hohe Zufriedenheit mit den Leistungen rund um die Wertstofftonne, schlägt sich auch in einer großen Zufriedenheit mit der Kommunalpolitik nieder. Mit der Zufriedenheit der Bürger steigt auch die Erfassungsqualität und damit ein besseres Recycling.“
Die Bioabfallverwertung fand ebenfalls Aufmerksamkeit. Seit Beginn dieses Jahres liegt die operative Erfassung und Verwertung der Bioabfälle im Landkreis Neuwied über den REK in kommunaler Hand. „Der Schritt in die Kommunalisierung war eine erhebliche Zäsur. Dem vorangegangen war ein intensiver Prozess der Markterkundung, der Information und Diskussion. Letztlich stimmte der Kreistag einstimmig für die kommunale Abfallwirtschaft und den Zweckverband REK“, erklärte Bundestagsabgeordneter Erwin Rüddel, gleichzeitig Mitglied des Neuwieder Kreistages.
Für den Kreis Neuwied gelte es langfristig stabile Behandlungskosten zu sichern. „Mit der kommunalen Kooperation haben wir die Chance genutzt, eine längerfristig sichere und gebührenstabile Verwertung zu erhalten“, unterstrich Achim Hallerbach auch im Hinblick auf den Zweckverband REK.
Dabei nannte er wichtige Aspekte im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, wie Satzungs- und Gebührenhoheit, bei der die Gestaltung von Qualität und Leistungsumfang beim Landkreis liegen. Zudem ist eine direkte Beeinflussung der Betriebskosten auf der operativen Ebene gegeben. „Es spricht also alles dafür, die Abfallwirtschaft als kommunale Aufgabe zu sehen und zu fördern“, lautete das Fazit. „Die Intention dieses Meinungsaustauschs ist erkannt und gibt Raum zur Umsetzung in einem neuen Verpackungsgesetz, damit auch die Kommunen vor Ort eingebunden werden und ihrer professionellen Verantwortung für die Bürger gerecht werden können“, bekräftigte der abfallpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Thomas Gebhart.